Die Bayerische Krankenhausgesellschaft leistet seit ihrer Gründung im November 1950 einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Freistaat, indem sie den Interessen der bayerischen Krankenhäuser sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Gehör verschafft. Dabei hat sich die Bayerische Krankenhausgesellschaft gerade auch als Sprachrohr kleinerer Krankenhäuser im ländlichen Raum verdient gemacht. Das 75-jährige Bestehen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft bietet daher Anlass, auf bereits erreichte Erfolge zurückzublicken. Zugleich bietet die Veranstaltung Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen sowie die erheblichen Herausforderungen, vor denen der Krankenhausbereich in Gegenwart und Zukunft steht, zu thematisieren.

Programm

18:00 Uhr Beginn Einlass
18:45 Uhr Eröffnung durch Frau Staatsministerin Judith Gerlach, MdL
19:15 Uhr Eröffnung Stehempfang und persönlicher Austausch mit Flying Buffet

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 29. September 2025 zum Staatsempfang anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. an. Beachten Sie bitte, dass die Teilnahmekapazitäten begrenzt sind.

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Datenschutzbestimmung und Nutzungshinweise

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass das Bayerische Gesundheitsministerium zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung personenbezogene Daten verarbeitet und Sie gegebenenfalls auf Aufnahmen zu erkennen sind, die im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung verwendet werden. Für die Organisation und technische Umsetzung der Veranstaltung ist der Auftragnehmer Loc and Eve zuständig. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/datenschutz/.

Erklärung über die Einwilligung in Foto-, Film- und Tonaufnahmen und -verarbeitungen

Der Freistaat Bayern – vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (im Folgenden StMGP) – fertigt zu diesem Anlass Fotoaufnahmen, Filmaufnahmen und eventuelle Tonaufnahmen an, auf denen ich abgebildet/aufgenommen bin, und verwendet diese im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit. Dies soll der Darstellung seiner Arbeit sowie Präsentationszwecken dienen und hat keinen kommerziellen Charakter.

Ich räume dem Freistaat Bayern, vertreten durch das StMGP, für das genannte Material honorarfrei das einfache Nutzungsrecht ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung ein – auch für eine wiederholte Verwertung. Die Bilder dürfen auf den Internetseiten des Freistaates Bayern, den Sozialen Medien-Seiten (Facebook und Instagram) und anderen Medien wie Präsentationen, Flyer, Plakate etc. genutzt werden.

Mit der Bearbeitung des genannten Materials (z.B. Ausschneiden, Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung, Kürzung, Synchronisierung, Übertragung in andere Werkformen) bin ich unter Wahrung der (Urheber)-Persönlichkeitsrechte einverstanden (freie inhaltliche Nutzung). Der Freistaat Bayern kann die eingeräumten Rechte Dritten (z.B. Herstellungsagenturen, Druck, Verlag, Betreibern von Sozialen Medien) übertragen, soweit dies für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung förderlich ist.

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Das Bildmaterial darf digital gespeichert und zu Recherchezwecken für die Öffentlichkeitsarbeit im Geschäftsbereich des StMGP bzw. Nachfolgebehörden bei möglichen Ressortänderungen freigegeben werden.

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Diese Einverständniserklärung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

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